Gesetze und Vorschriften
Juni 26, 2025

Wiederverwertbarkeit von Verpackungen nach dem PPWR (Artikel 6)

Warum dieses Thema wichtig ist

Die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) legt verbindliche Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen in der EU ab 2030 fest. Artikel 6 dieser Verordnung stellt für Unternehmen, die Verpackungen vermarkten, eine wesentliche Änderung dar. Für KIVO und seine Kunden erfordert dies einen proaktiven Ansatz beim Verpackungsdesign und der Materialverwendung, um den zukünftigen Marktzugang zu sichern.

Was schreibt Artikel 6 des PPWR vor?

Von 1. Januar 2030 Es dürfen nur Verpackungsmaterialien in Verkehr gebracht werden, die als wiederverwertbar eingestuft sind. Die Anforderungen hierfür sind:

  • Verpackungen sollten nach ihrer Verwendung effektiv gesammelt, sortiert und recycelt werden können, ohne andere Abfallströme zu beeinträchtigen.
  • Das recycelte Material muss von einer Qualität sein, die die Verwendung von Primärmaterial ersetzen kann.
  • Ab 2035 reicht es nicht mehr aus, dass eine Verpackung theoretisch recycelt werden kann, sondern sie muss auch tatsächlich in großem Umfang in den bestehenden Infrastrukturen recycelt werden können.

Klassifizierung der Rezyklierbarkeit (Klassen A, B, C)

Ab 2030 wird ein europäisches Klassifizierungssystem für die Wiederverwertbarkeit eingeführt:

Klasse Wiederverwertbarkeitsquote Erlaubt bis
A ≥ 95% unbegrenzt
B ≥ 80% bis < 95% unbegrenzt
C ≥ 70% bis < 80% bis Ende 2037
< 70% K.A. Verbot ab 2030

| Verpackungen mit einer Wiederverwertbarkeit von weniger als 70% sind ab 2030 nicht mehr zulässig. Die Klasse C wird ab 2038 schrittweise abgeschafft: Von da an müssen alle Verpackungen mindestens der Klasse B entsprechen.

Die Klassifizierung basiert vorläufig auf der Methodik von RecyClassvorbehaltlich von Änderungen durch die Europäische Kommission.

Design for Recycling wird zur Pflicht

Die PPWR verlangt von den Herstellern, dass sie die Verpackung nach den folgenden Grundsätzen gestalten Design für Recycling, einschließlich:

  • Verwendung von Monomaterialien (Vermeidung von Materialmischungen)
  • Ausschluss von störenden Elementen wie bestimmten Barrierebeschichtungen, Klebstoffen oder Druckfarben
  • Eignung für bestehende Sortier- und Recyclingsysteme

Von 2029 die Einhaltung dieser Design for Recycling-Leitlinien zu einer gesetzlichen Verpflichtung wird.

Finanzielle Anreize

Ab 2030 wird sich die Höhe der Verpackungssteuer in den EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der Niederlande) nach dem Grad der Wiederverwertbarkeit richten. Je besser die Wiederverwertbarkeit, desto niedriger die Steuer. Dies schafft direkte Vorteile für Kunden mit gut gestalteten Verpackungen.

Was bedeutet das konkret für KIVO-Kunden?

KIVO unterstützt seine Kunden aktiv bei der Zukunftssicherung von Verpackungen. Dies beinhaltet:

  • Analyse der Wiederverwertbarkeit der Verpackung, wie sie vom Kunden vermarktet wird. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die vom Kunden gelieferten Spezifikationen korrekt und repräsentativ für die Endverpackung sind.
  • Klassifizierung auf der Grundlage der aktuellen RecyClass-Methodik. Sie kann in Zukunft von der Europäischen Kommission angepasst werden.
  • Neugestaltung und Optimierung in Richtung Klasse B oder Aauch durch Monomaterialien oder die Eliminierung störender Elemente.
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung des obligatorischen Verpackungsdossierseinschließlich der Begründung für niedrigere Steuersätze auf der Grundlage des technischen Konzepts.

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