Gesetze und Vorschriften
30. Juli 2025

Bisphenol A (BPA) in Kunststoffverpackungen: Was bedeutet das für Ihre Produkte?

Ab 2026 wird die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Materialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, in der EU verboten sein. Diese Maßnahme geht auf neue europäische Vorschriften zum besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit zurück, darunter die Verordnung (EU) 2024/3190. Für Hersteller und Nutzer von Kunststoffverpackungen ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen zu verstehen, auch wenn sie mit BPA-freien Materialien wie Polyethylen (PE) arbeiten.

Was ist BPA und warum wird es reguliert?

Bisphenol A (BPA) ist eine synthetische Verbindung, die als Baustein für bestimmte Kunststoffe wie Polycarbonat (PC) und Epoxidharze verwendet wird. Diese Materialien werden unter anderem in Hartplastikverpackungen, Beschichtungen von Lebensmitteldosen und Schutzbeschichtungen in industriellen Anwendungen verwendet.

Obwohl BPA hervorragende funktionelle Eigenschaften hat (z. B. Festigkeit und Glanz), weisen neuere toxikologische Erkenntnisse auf Risiken für die öffentliche Gesundheit hin. Im Jahr 2023 senkte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die zulässige tägliche Aufnahme von BPA um den Faktor 20.000 - von 4 µg/kg auf 0,2 ng/kg Körpergewicht pro Tag. Selbst eine geringe Exposition kann Auswirkungen haben:

  • Das Immunsystem;
  • Hormonhaushalt;
  • Reproduktion und Entwicklung von Kindern.

Aufgrund dieser Risiken wird BPA im Rahmen der REACH-Verordnung als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft.

Was besagen die neuen Rechtsvorschriften?

Die Europäische Kommission hat strengere Vorschriften für BPA und ähnliche Stoffe erlassen:

  • Verordnung (EU) 2024/3190die sich speziell mit der Verwendung von Bisphenolen in Materialien mit Lebensmittelkontakt befasst.

Ab Juli 2026 gilt eine Übergangsfrist für Verpackungen, die BPA oder andere ähnliche Bisphenole enthalten. Nach diesem Datum dürfen Verpackungen, die Bisphenole mit einer harmonisierten Gefahreneinstufung enthalten, nicht mehr mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Diese Änderung ist in der Verordnung (EU) 2024/3190 festgelegt, die die Verwendung von BPA in Materialien regelt, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, und gilt für:

  • Kunststoffe, Beschichtungen oder Harze für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt;

  • Zusatzstoffe oder Polymere von denen aus eine Migration zu Lebensmitteln erfolgen kann.

HinweisProdukte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, können noch nach den alten Regeln gehandelt werden (Übergangszeit).

Was bedeutet das für die Kunden der KIVO?

Für KIVO-Kunden ist das klar: Unsere PE-Produkte sind natürlich BPA-frei. BPA ist nicht verwendet oder absichtlich hinzugefügt in unseren Produktionsprozessen. Polyethylen enthält keine aromatischen Ringe und benötigt daher keine Bisphenole zur Polymerisation oder Stabilisierung.

Das bedeutet, dass die neuen BPA-Verordnungen gilt nicht für unsere PE-Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass auch Zusatzstoffe, Druckfarben oder Beschichtungen Dritter kein BPA enthalten. Daher ist es nach wie vor wichtig, die vollständige Einhaltung der Vorschriften für jede einzelne Verpackungseinheit sicherzustellen.

KIVO liefert als Standard Konformitätserklärungen (DoC) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.

BPA und recyceltes Material (PIR/PCR)

BPA kann durchaus in Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) enthalten sein, z. B. in alten Dosen, Harzen oder BPA-haltigen Hartkunststoffen. Daher ist PCR in der EU in Kunststoffverpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt, einschließlich unbehandelter Innenschichten, nicht zugelassen.

Die KIVO verwendet kein PCR in Lebensmittelverpackungen. Für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt verwenden wir ausschließlich:

  • Virgin PE;
  • PIR (post-industrielles Recyclat), das aus kontrollierten, lebensmittelsicheren Produktionsprozessen von KIVO Recycling stammt.

Auf diese Weise garantieren wir maximale Sicherheit und die Einhaltung der europäischen Vorschriften.

Verantwortung in der Kette

Gemäß der Verordnung (EU) 1935/2004 ist die Haftung für die Einhaltung mit dem Marktteilnehmer, der das Erzeugnis vermarktet, d. h. mit einem Importeur oder Endverpacker.

Bei Verbundverpackungen oder Verpackungen, die aus mehreren Kettenpartnern bestehen, ist es wichtig, diese zu kennen:

  • Fordern Sie alle Erklärungen von Rohstofflieferanten an;
  • Sammeln von Testergebnissen zu Migration und chemischer Konformität;
  • Schließen Sie die Verwendung von BPA-haltigen Materialien aus.

Die KIVO unterstützt ihre Kunden bei der Sammlung und Bewertung der richtigen Unterlagen.

Relevanz im Kontext des PPWR

Die PPWR (EU 2025/40) besagt, dass Verpackungen so gestaltet sein sollten, dass sie:

  • Sie enthalten keine schädlichen Stoffe und gehen nicht in Lebensmittel über;
  • Einhaltung der Grundsätze des "gesundheitsgerechten Designs";
  • Sie eignen sich für ein hochwertiges Recycling ohne gefährliche Rückstände.

BPA wird in der PPWR (Artikel 22-23) ausdrücklich als auszuschließender Stoff genannt, auch wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Könnte BPA noch in PE-Verpackungen enthalten sein?

Nicht durch das PE selbst, sondern durch Tinte, Klebstoff, Beschichtungen oder PCR-Kontamination. Bei KIVO kontrollieren wir daher die gesamte Kette.

Ist die Verwendung von PCR mit BPA in Lebensmittelverpackungen erlaubt?

Nein. PCR sollte nach EU-Recht nicht in Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt verwendet werden. Dies gilt auch bei Verwendung einer unbedruckten Innenschicht.

Sind alle Kunststoffbehälter automatisch BPA-frei?

Nein. Polycarbonat, Epoxidharze und einige Beschichtungen enthalten BPA. Nur PE ist von Natur aus BPA-frei.

Kann BPA noch in anderen Bereichen als der Lebensmittelindustrie verwendet werden?

In einigen Fällen ist dies zwar noch erlaubt, doch wird von der Verwendung stark abgeraten und sie wird unter die Lupe genommen, unter anderem wegen möglicher Umweltauswirkungen durch Recyclingströme.

Wer ist für die Einhaltung des BPA verantwortlich?

Letztlich ist der Hersteller oder Importeur der Verpackung verantwortlich. Stellen Sie also sicher, dass Sie alle relevanten Erklärungen und Prüfdaten haben.

Zusammenfassend

Sie suchen eine sichere BPA-freie Verpackung, die den strengsten Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entspricht? KIVO bietet ausschließlich PE-Produkte ohne BPA oder andere Bisphenole an. Wir unterstützen unsere Kunden aktiv bei der Einhaltung der neuen Vorschriften und stellen Ihnen gerne ein aktuelles Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften.

Wenden Sie sich noch heute an unser Team, wenn Sie Beratung oder Unterlagen benötigen.

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Häufig gestellte Fragen
Theo Schilder
Direktor für Geschäftsentwicklung

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